Der letzte Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Bezugs- und Absatzgenossenschaften in Württemberg stammt vom 26.06.2017. Er wurde bisher von der Gewerkschaft NGG nicht gekündigt. Er gilt somit ungekündigt bis heute weiter. Um angemessene und moderate Lohn- und Gehaltssteigerungen in einheitlicher Form für die Mitarbeiter gewährleisten zu können, wurde deswegen bereits am 08.07.2019 eine Erhöhungsempfehlung mit Wirkung zum 01.09.2019 um 2,0 % ausgesprochen.
Da in nächster Zeit nicht mit einer Kündigung des Tarifvertrages durch die Gewerkschaft zu rechnen ist und somit auch keine Tarifverhandlungen über die Anhebung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen zu führen sind, hat die Arbeitgeberseite nach ausführlicher Beratung beschlossen, eine weitere Erhöhungsempfehlung auszusprechen. Aufgrund der unterschiedlichen Situation in der Gruppe lautet die Verbandsempfehlung, die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen spätestens zum 01.01.2022 um 2,0 % freiwillig anzuheben. Diese Anhebung soll für eine Dauer von 18 Monaten ab dem 01.01.2022 Bestand haben. Eine vorgezogene Umsetzung der freiwilligen Erhöhung bereits ab Juni 2021 ist möglich und Inhalt der Verbandsempfehlung.