Nachdem die Gewerkschaft NGG nach wie vor keine Bereitschaft zeigt, den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Raiffeisen-Warengenossenschaften in Württemberg fortzuentwickeln, sprechen wir aufgrund einer einstimmigen Entscheidung der Tarifkommission vom 05.12.2024 eine weitere Tarifempfehlung für die tarifgebundenen Mitgliedsgenossenschaften aus.
Am 05.12.2024 wurde der Gewerkschaft NGG angeboten, die Tarifempfehlung vom November 2023 nachzutarifieren und eine weitere Erhöhung in 2025 i. H. v. 2,1 % vorzunehmen. Dies lehnte die Gewerkschaft NGG kategorisch ab und forderte stattdessen eine Erhöhung von mindestens 7 %. Da dies für unsere Mitgliedsunternehmen nicht leistbar ist, kann eine Fortschreibung des Tarifes nur über eine erneute Tarifempfehlung erfolgen.
Diese sieht vor, dass die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen in 2025 um 2,1 % erhöht werden. Der Erhöhungszeitpunkt kann im ersten Halbjahr 2025 frei gewählt werden, eine entsprechende Erhöhung ist somit frühestens ab Januar 2025 möglich und sollte spätestens im Juni 2025 vollzogen sein.