Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Bezugs- und Absatzgenossenschaften Württemberg vom 26.06.2017 war zum 31.05.2019 nach einer Laufzeit von zwei Jahren durch die Gewerkschaft NGG kündbar. Eine Kündigung erfolgte indes bis dato nicht, so dass auch bisher keine Verhandlungen mit der Gewerkschaft zu einem Neuabschluss mit entsprechender tariflicher Entwicklung geführt wurden. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag gilt somit ungekündigt auch über den 31.05.2019 hinaus weiter.
Grund für das Verhalten der Gewerkschaft NGG ist offenbar die schwache Mitgliedersituation im Tarifbereich. Auf Flugblättern ließ die Gewerkschaft den Belegschaften mitteilen, dass erst gestiegene Mitgliederzahlen zu einer Kündigung des Tarifvertrages und damit verbundenen Forderungen nach Lohn- und Gehaltsteigerungen führten.
Die Arbeitgeberseite hat diese Situation am 03.07.2019 in Kirchberg ausführlich beraten und gelangte zur Überzeugung, dass auch für das Jahr 2019 eine moderate und angemessene Lohn- und Gehaltssteigerung erfolgen müsse, die nicht allein deswegen unterbleiben könne, weil die Gewerkschaft sich nicht in der Lage sieht, Tarifverhandlungen zu führen.
Es wurde deswegen durch die Tarifkommission einstimmig beschlossen, eine Verbandsempfehlung an alle Anwender des Lohn- und Gehaltstarifvertrages dahingehend auszusprechen, dass ab dem 01. September 2019 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um freiwillig 2,0 % angehoben werden.