Nach drei Verhandlungsrunden mit der Gewerkschaft NGG wurden die Gespräche zum Neuabschluss des gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages endgültig ergebnislos abgebrochen. Die Gewerkschaft NGG hat nunmehr noch die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Gewerkschaft NGG hiervon absehen wird. Zuletzt erwartete die Gewerkschaft NGG eine Erhöhung um insgesamt € 375,00 pauschal auf alle Lohn- und Gehaltsgruppen entsprechend eines Abschlusses für die Weinkellereien in Rheinland-Pfalz. Eine solche Erhöhung war indes für die Arbeitgeberseite in unserem Tarifgebiet nicht verhandelbar.
Da seitens der Belegschaften eine nachvollziehbare Erwartungshaltung zur zeitnahen Erhöhung der Entgelte besteht, hat unsere Tarifkommission beschlossen, eine Verbandsempfehlung an alle Anwender des Lohn- und Gehaltstarifvertrages dahingehend auszusprechen, dass ab dem 01.11.2023 die Löhne und Gehälter um freiwillig € 180,00 brutto, pauschal über alle Lohn- und Gehaltstabellen, angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundenlohnes um € 1,09 bzw. auf die Ecklohngruppe (Facharbeiter 100 %) einer Erhöhung um 6,19 %. Abweichend von der bisherigen Handhabung wurden die Monatslöhne nicht aus dem mit 164,5 multiplizierten Stundenlohn errechnet. Die bisherigen Stundenlöhne wurden um jeweils € 1,09 erhöht (€ 180,00 : 164,5).
Die Auszubildendenvergütungen sollen ebenfalls ab dem 01.11.2023 über alle Ausbildungsjahre um pauschal € 90,00 angehoben werden.