Verbandsempfehlung

In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach fast einem Jahr und bundesweit etwa 90 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Das nahezu unveränderte Beharren der Gewerkschaft auf ihrer Ursprungsforderung und die sich weiter eintrübende wirtschaftliche Lage in der Breite der Mitgliedsunternehmen macht einen zeitnahen Abschluss äußerst schwierig. Die seit Herbst bundesweit mehrfach unterbreiteten Lösungsvorschläge der Arbeitgeber führten leider nicht zum Ergebnis.

Das im vergangenen Jahr als Verhandlungsbasis unterbreitete Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um insgesamt 8,0 % – in der ersten Stufe 5,1 % und in der zweiten Stufe 2,9 % – sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) vor. Auf dieser Grundlage hatten wir eine Verbandsempfehlung über die erste Stufe ab Oktober 2023 ausgesprochen.

Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass angesichts der Verhandlungssituation nun der Zeitpunkt für eine zweite Verbandsempfehlung gekommen ist. Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine zweite Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:

Eine weitere freiwillige Vorweganhebung der Löhne und Gehälter sowie der Auszubildendenvergütung ab Mai 2024 um weitere 2,9 %. Zusammen mit der bereits empfohlenen Vorweganhebung im Oktober 2023 um 5,1 % beträgt die Erhöhung somit insgesamt 8,0 %. Voraussetzung ist, dass bis zur Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2024 bundesweit kein Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel erzielt wurde.

Bei einem späteren Tarifabschluss kann die Vorweganhebung auf die dann vereinbarte Tariferhöhung angerechnet werden.

Wir weisen darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen. So steht es Ihnen auch frei, die Entgelte stärker anzuheben. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, raten wir dringend dazu, sich vorab durch unseren Verband beraten zu lassen. Dies ist essenziell, um für den weiteren Verlauf der Tarifrunde keine zusätzlichen Hürden aufzubauen.

Ebenso steht es den Unternehmen frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

Wir weisen zudem darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.