Tarifverhandlungen ergebnislos abgebrochen / Verbandsempfehlung

Am 17.07.2024 fanden in Breisach die Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG für den Tarifbereich der badischen Genossenschaften (TBG) zum Neuabschluss des gewerkschaftsseitig zum 31.03.2024 gekündigten Lohn- und Gehaltstarifvertrages statt. Die Forderungen der NGG beliefen sich im Wesentlichen darauf, sämtliche Entgelte um pauschal € 350,00 pro Monat zu erhöhen, was eine Steigerung von bis zu 20 % für die unteren Lohngruppen bedeuten würde. Der Tarifvertrag sollte laut NGG lediglich für zwölf Monate, also bis zum 31.03.2025, Gültigkeit haben.

Bereits am 10.04.2024 wurde mit der NGG ein Sondierungsgespräch geführt, was nunmehr in konkreten Tarifverhandlungen mündete. Die Arbeitgeberseite bot dabei der Gewerkschaft an, neben einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie von bis zu € 1.620,00 noch im Jahr 2024, eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab April 2025 um 5 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, also bis zum 31.03.2026, vorzunehmen.

Die Gewerkschaft NGG wies dieses Angebot umgehend als nicht verhandelbar und weder in der Struktur noch im Inhalt als akzeptabel zurück und beharrte auf ihrer Forderung einer pauschalen Erhöhung um € 350,00. Aufgrund der weit auseinanderliegenden Positionen hat die Arbeitgeberseite erklärt, die Verhandlungen einstweilen nicht fortführen zu können, da eine Einigung, auch bei weiteren Verhandlungen, nicht zu erreichen ist.

Die Tarifkommission auf Arbeitgeberseite hat sodann im Anschluss an die Tarifverhandlungen einstimmig beschlossen, den Mitgliedsunternehmen eine Anpassungsempfehlung dahingehend zu erteilen, dass ab dem 01.04.2025 die Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um freiwillig 5 % angehoben werden.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen werden, dass es bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit gibt, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsaus-gleichsprämie von bis zu € 3.000,00 zu gewähren. Es wird verbandsseitig angeregt, von dieser Möglichkeit noch im Jahre 2024 Gebrauch zu machen, dies kann als Einmalzahlung oder auch in monatlichen Raten erfolgen. Eine Zahlung nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich. Der Verband hält es für sachgerecht, einen Betrag von bis zu € 2.000,00 in Erwägung zu ziehen. Die im Rahmen der Tarifverhandlungen angebotenen € 1.620,00 als tarifliche Inflationsausgleichsprämie entsprechen dabei für den Zeitraum ab dem 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 einer Erhöhung von über 6 %, bei Berücksichtigung des Brutto-Netto-Effekts sogar von ca. 8 %.

Sofern in den Unternehmen ein Betriebsrat besteht wird empfohlen, die freiwillige Gewährung der Inflationsausgleichsprämie und deren Voraussetzungen in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat festzuhalten.