Die Tarifkommission des Tarifbereichs Badischer Genossenschaften hat sich in ihrer Sitzung am 28.05.2026 mit der weiteren tarifpolitischen Entwicklung im Bereich der Löhne und Gehälter befasst.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für das Jahr 2026 keine erneute Verbandsempfehlung zur allgemeinen Erhöhung der Löhne und Gehälter ausgesprochen werden soll.
Stattdessen werden die Mitgliedsunternehmen gebeten, im Laufe des Jahres 2026 — soweit noch nicht geschehen — die bereits ausgesprochene Verbandsempfehlung vom 18.07.2024 umzusetzen. Diese sah eine freiwillige Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 01.04.2025 um 5,0 % vor.
Sollten sich gleichwohl im Jahr 2026 in einzelnen Unternehmen, welche die Verbandsempfehlung vollständig umgesetzt haben, betriebliche, personalpolitische oder arbeitsmarktbezogene Notwendigkeiten ergeben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zusätzliche Vergütungssteigerung zu gewähren, empfiehlt die Tarifkommission, diese nicht tabellenwirksam, sondern in Form einer Einmalzahlung vorzunehmen. Dadurch bleibt die tarifliche Entgeltsystematik unangetastet, während zugleich auf besondere betriebliche Situationen angemessen reagiert werden kann.
Die Tarifkommission hat außerdem beraten, dass die bestehenden Eingruppierungsmerkmale und die zugrunde liegende Systematik einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Es ist daher beabsichtigt, die Eingruppierungsstruktur im Tarifbereich Badischer Genossenschaften perspektivisch grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, eine moderne, praxistaugliche und zukunftsfähige Systematik zu entwickeln, die den veränderten Anforderungen in den Unternehmen besser Rechnung trägt.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die NGG derzeit nicht in der Lage zu sein scheint, für die Fläche tragfähige Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Vor diesem Hintergrund kommt einer geordneten verbandlichen Positionierung und einer eigenständigen Weiterentwicklung der tariflichen Strukturen besondere Bedeutung zu.
Wir bitten die Mitgliedsunternehmen, diese Hinweise bei ihren personal- und vergütungs-politischen Entscheidungen im Jahr 2026 zu berücksichtigen.