Am Freitag, den 22.05.2026, konnte nach mehrstündigen Verhandlungen in Ulm eine Tarifeinigung mit der NGG zur Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen getroffen werden. Die Gespräche waren geprägt durch die vorangegangenen Tarifabschlüsse in Norddeutschland und Nordrhein-Westfalen, welche eine Erhöhung um 2,5 % vorsahen, nebst weiteren Regelungen, z. B. zur Altersversorgung.
Nach intensiv geführten Verhandlungen wurde nachfolgender Tarifabschluss vereinbart:
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um 2,4 % ab Mai 2026.
Erhöhung des Urlaubsgeldes ab dem Urlaubsjahr 2026 um € 100,00 auf € 670,00.
Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt wird mit dem Urlaubsgeld eine einmalige sogenannte Erhohlungsbeihilfe i. H. v. € 120,00 pro Vollzeitmitarbeiter bezahlt, Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag anteilig. Voraussetzung ist ein ungekündigtes Abeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt sowie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im April 2026 mit zumindest einem Tag Entgelt- oder Entgeltfortzahlungsanspruch.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.