Tarifabschluss für den Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg final bestätigt

Wie am 7. August berichtet, haben sich die Tarifvertragsparteien für den Tarifabschluss eine Erklärungsfrist bis zum 18. August 2026, 18:00 Uhr, vorbehalten. Der Tarifabschluss wurde von ver.di final bestätigt.

Damit wird es zu keinem Widerspruch kommen und das Tarifergebnis ist unwiderruflich wirksam.