Nachdem, wie am 31. Juli 2026 berichtet, noch keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di möglich war, haben die Tarifparteien in Baden-Württemberg am Freitag, den 7. August 2026 den Durchbruch erzielt. Es wurde der in Bayern am 21. Juli 2026 vereinbarte erste Tarifabschluss materiell unverändert auch für Baden-Württemberg nachgezeichnet.
Das Tarifergebnis umfasst folgende Eckpunkte:
- Laufzeit: 24 Monate (1. Mai 2026 bis 30. April 2028)
- In den Monaten Mai, Juni, und Juli 2026 bleiben die bisherigen Tarifentgelte unverändert (Leermonate)
- Ab 1. August 2026 Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,9 %
- Ab 1. Mai 2027 Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,1 %
- Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. September 2026 um € 40,00 und ab 1. September 2027 um weitere € 30,00 erhöht
Nach wie vor ist für die Arbeitgeberseite klar: Einseitige interne Beschlüsse der Gewerkschaft zu Mindestentgelten können keine Vorgabe für Tarifabschlüsse darstellen.
Um Unternehmen und Mitarbeitenden dennoch so schnell wie möglich Rechtssicherheit durch einen gültigen Tarifabschluss bieten zu können, wurde im vorliegenden Abschluss die Lohngruppe L1 unter 18 Jahren nicht abschließend geregelt und stattdessen eine Verhandlungsverpflichtung aufgenommen. Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf diese Lohngruppe. Sollten Sie Rückfragen zur Anwendung der L1 unter 18 Jahren in Ihrem Unternehmen haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle sehr gerne beratend zur Seite.
Die Tarifparteien habe sich eine Erklärungsfrist bis einschließlich 18. August 2026, 18:00 Uhr, vorbehalten.