Tarifabschluss erzielt

Am 8. Juli 2024 fand in Korntal-Münchingen die 8. Runde zu den Tarifverhandlungen im Genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg statt. Nach dem wegweisenden Abschluss in Bayern und Hamburg konnte auch im Südwesten nach langem Ringen ein Tarifabschluss verzeichnet werden. Die Verhandlungen wurden gemeinsam mit dem großhandel-bw geführt.

Das Tarifergebnis sieht bei einer 36-monatigen Laufzeit folgende Entwicklung vor:

1. Erhöhung der Entgelttabellen in drei Stufen:

  • ab 1. Oktober 2023 um 5,1 Prozent
  • ab 1. Mai 2024 um weitere 5,0 Prozent
  • ab 1. Mai 2025 um weitere 2,0 Prozent

Für die Lohngruppe 1 unter 18 Jahren gelten abweichende Erhöhungen.

Unternehmen, die die Verbandsempfehlung nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben, können die Nachberechnung für die Monate Oktober 2023 bis Juli 2024 in Form einer Einmalzahlung spätestens mit dem Abrechnungslauf August 2024 umsetzen.

2. Erhöhung der Ausbildungsvergütung in drei Stufen:

  • ab 1. September 2023 um 60,00 Euro
  • ab 1. September 2024 um weitere 60,00 Euro
  • ab 1. September 2025 um weitere 60,00 Euro

3. Inflationsausgleichsprämie (IAP): 

Spätestens zum 30. September 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine IAP in Höhe von 1.000,00 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 500,00 Euro. Soweit eine IAP gem. § 3 Nr.11 c EStG bereits gezahlt wurde, können diese Zahlungen auf die IAP angerechnet werden, soweit dadurch die Gesamtsumme von 3.000,00 Euro überschritten wird. Zu den konkreten Anspruchsvorrausetzungen der IAP wurde ein Tarifvertrag paraphiert, für den jedoch noch eine Erklärungsfrist bis zum 11. Juli 2024, 18 Uhr gilt und den wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen.

4. Neue betriebliche Altersvorsorge:

  • ab 1. Mai 2025 erhalten Beschäftigte eine jährliche Einmalzahlung von 480,00 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig), die ausschließlich für Zwecke der persönlichen tariflichen Altersvorsorge verwendet wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Tarif-parteien bis zum 30.04.2025 einen neuen Tarifvertrag zur Altersvorsorge aushandeln und abschließen.
  • Wird kein neuer Tarifvertrag Altersvorsorge abgeschlossen, erhöhen sich die Entgelttabellen ab dem 1. Mai 2025 um weitere 1,0 %und der Betrag in dem bestehenden Tarifvertrag Altersvorsorge wird um 120,00 Euro jährliche Einmalzahlung erhöht.

5. Jobrad:

Die Tarifvertragsparteien sind sich einig und stellen mit einer geeigneten tarifvertraglichen Öffnungsklausel klar, dass tarifliche Entgeltbestandteile, zum Beispiel das laufende tarifliche Entgelt, bis zu einer Höhe von monatlich 150,00 Euro für die Nutzung eines Dienstfahrradangebotes des Arbeitgebers umgewandelt werden können.

6. Laufzeit:

Die Tarifvereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2023 in Kraft. Sie kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 30. April 2026 gekündigt werden.

7. Maßregelungsverbot:

Jegliche arbeitsrechtliche Maßregelung (Abmahnungen, Entlassungen o.ä.) von Arbeitgeber-seite gegenüber Beschäftigten im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen der Lohn- und Gehaltsrunde 2023/24 unterbleibt. Bereits ausgesprochene Maßregelungen werden zurückgenommen. Davon unberührt bleiben das Recht, den Lohn bzw. das Gehalt für die durch Streik ausgefallene Arbeitszeit zu kürzen sowie sonstige finanzielle Leistungen des Arbeitge-bers. Schadensersatzansprüche werden nicht gegenüber einzelnen Beschäftigten geltend gemacht.