Lohn- und Gehaltstarifvertrag Raiffeisen-Ware

In ihrer Sitzung am 06.11.2025 in Möglingen hat die Tarifkommission Raiffeisen-Ware über die weitere Vorgehensweise zur Tarifsituation beraten. Teilgenommen haben auch mehrerer Vertreter aus dem Bereich der Weingärtnergenossenschaften.

Bisher konnte mit der Gewerkschaft NGG kein Tarifabschluss erzielt werden, weshalb am 17.08.2023 und am 11.12.2024 Verbandsempfehlungen zur Erhöhung der Löhne und Gehälter den Mitgliedsunternehmen unterbreitet wurden.

Aufgrund der angespannten Situation in der Branche soll für das Jahr 2026 von einer weiteren Verbandsempfehlung zur dynamischen Tarifentwicklung gänzlich abgesehen werden.

Stattdessen wirkt die Tarifkommission hiermit eindringlich darauf hin, dass alle tarifgebundenen Mitglieder die bisherigen Verbandsempfehlungen – soweit noch nicht geschehen – im Laufe des Jahres 2026 vollständig umsetzen. Dies eröffnet die Möglichkeit, ab 2027 wieder in eine Tarifregelung mit der NGG einsteigen zu können. 

Sollten einzelne tarifgebundene Unternehmen in 2026 weitere Gehaltszahlungen freiwillig vornehmen wollen, so wird empfohlen, diese durch nicht tabellenwirksame Einmalzahlungen zu bewirken und sich zuvor mit der Geschäftsstelle des GenoAGV in Verbindung zu setzen. Erforderlichenfalls soll diesbezüglich eine einheitliche Regelung bis Mitte 2026 angestrebt werden.