Im Tarifergebnis vom 8. Juli 2024 haben wir uns in Ziffer 3 verpflichtet, mit der Gewerkschaft über einen eigenständigen Tarifvertrag zur Altersvorsorge zu verhandeln. Sollte ein solcher Tarifvertrag zustande kommen, ist im Tarifergebnis auch bereits festgelegt, dass eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von € 480,00 (Teilzeitbeschäftigte anteilig) für diese Altersvorsorge verwendet werden soll.
Neben dieser Regelung enthält das Tarifergebnis eine Rückfalloption. Sollte bis zum 30. April 2025 kein neuer Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen und auch keine Verlängerung der Frist vereinbart sein, erhöhen sich die Tarifentgelte zum 1. Mai 2025 um weitere 1,0 % und der Betrag in dem bestehenden Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge wird um € 120,00 jährliche Einmalzahlung erhöht.
Am 10. und 11. Dezember 2024 hat in Gotha der Tarif- und Sozialpolitische Ausschuss aller Tarifgebiete in Deutschland des Groß- und Außenhandels stattgefunden. Wir möchten Sie hiermit über den Status quo der Gespräche zur betrieblichen Altersvorsorge informieren:
- Aufgrund der Tatsache, dass eine betriebliche Altersvorsorgeregelung auf tariflicher Basis deutschlandweit nur bundeseinheitlich sinnvoll erscheint, wurden die Tarifgebiete Bayern und Nordrhein-Westfalen damit beauftragt, die Verhandlungen für die anderen Bundesgebiete im Sinne eines Pilotabschlusses mit der Gewerkschaft ver.di zu führen.
- Alle wichtigen Eckpunkte eines möglichen neuen tarifvertraglichen Altersvorsorgesystems werden bundesweit in den Koordinierungsgremien beschlossen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich alle Tarifgebiete gleichermaßen am Entscheidungsprozess beteiligen können.
- Tarifverhandlungen haben bislang in den Pilotgebieten noch nicht stattgefunden. Es wurde ein Projekt vorgeschaltet, welches zunächst einmal die Grundlagen für echte Tarifverhandlungen und insbesondere die notwendige Daten- und Informationsbasis schaffen soll.
- Dieses Vorprojekt soll bis zum 17. Februar 2025 abgeschlossen sein, sodass zu diesem Zeitpunkt in echte Tarifverhandlungen mit dem Ziel eines Pilotabschlusses einge-treten werden kann.
Sobald sich neue Entwicklungen bzw. wesentliche Erkenntnisse zeigen, werden wir Sie umgehend informieren.