Fünfte Verhandlungsrunde ergebnislos - Tarifempfehlung

In der aktuellen Tarifrunde im Groß- und Außenhandel konnte nach bundesweit über 60 Verhandlungsrunden keine Einigung mit der Gewerkschaft ver.di erzielt werden. Auch die gestrigen Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di in Aschheim wurden nach einer Stunde abgebrochen und auf den 23.11.2023 vertagt. Zu „Verhandlungen“ im Wortsinne kam es dabei gar nicht, da die Gewerkschaft sich fortgesetzt weigerte, auf Basis unseres Angebots Verhandlungen aufzunehmen. Vielmehr beharrte ver.di auf ihrer Forderung von 13,0 %. Man sei, so ver.di, nicht bereit, durch Verhandlungen scheibchenweise von der Forderung abzurücken. Den Einwand der Arbeitgeberseite, dass ein Tarifabschluss das Ergebnis von Verhandlungen sei, welcher einen Ausgleich beiderseitiger Interessen darstelle, ließ die Gewerkschaft nicht gelten. Die Arbeitgeberseite sei, nach Überzeugung der Gewerkschaft, offenbar noch nicht soweit, die Forderungen zu akzeptieren. Hier müsse weiter nachgeholfen werden. Weitere intensive Streikmaßnahmen sind deswegen zu befürchten.

Das aktuelle Arbeitgeberangebot sieht eine zweistufige Anhebung der Entgelttabellen um ins-gesamt 8 % vor sowie eine zweistufige Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt € 1.400,00. Im ersten Schritt war eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,1 % angeboten worden. Als schnelle Unterstützung für die Beschäftigten sollte die erste Rate der IAP i. H. v. € 700,00 bereits im Monat nach Tarifabschluss fließen.

Die Gewerkschaft ver.di verweigerte sich auch in anderen Tarifgebieten einer zielorientierten Verhandlung auf Basis des Angebotes. Zwischen den Tarifträgerverbänden besteht Einigkeit, dass jedenfalls ein zeitnaher Abschluss derzeit nicht greifbar ist. Die nächsten fortgeschritte-nen Verhandlungstermine in größeren Tarifgebieten sind angesetzt für:

  • 04.10.2023, Baden-Württemberg, 6. Runde
  • 05.10.2023, Bayern (allg. Großhandel), 7. Runde
  • 09.10.2023, Niedersachsen, 5. Runde

Ein Tarifabschluss und damit ein Ende der diesjährigen Tarifrunde wird selbstverständlich angestrebt. Sollte ein Ergebnis erzielt werden, informieren wir Sie umgehend.

Um jedoch in der Zeit bis zu einem ersten Tarifabschluss Ihren Interessen sowie denen Ihrer Beschäftigten Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, nunmehr eine Tarifempfehlung herauszugeben. Materiell empfehlen wir:

Die tariflichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden auf freiwilliger Basis um 5,1 % erhöht. Die Erhöhung soll grundsätzlich fünf Monate nach Laufzeitende der Entgelttarifverträge einsetzen, d. h. ab Oktober 2023.

Den Unternehmen steht es frei, den Erhöhungszeitpunkt nach eigenem Ermessen zu verändern.

Diese freiwilligen Leistungen sollten mit dem Vorbehalt versehen werden, dass sie auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar sind (siehe unser beigefügtes Musteran-schreiben an die Mitarbeiter).

Soweit übertarifliche Entgeltbestandteile gewährt werden, können diese auf die freiwilligen Leistungen angerechnet werden. Soweit Sie sich hierfür entscheiden, sollten Sie dies gegenüber Ihren Mitarbeitern entsprechend kommunizieren.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass eine vor Tarifabschluss ausgelobte Inflationsausgleichsprämie nur dann auf eine später vereinbarte tarifliche Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden kann, wenn dies im Tarifabschluss vereinbart ist und die Arbeitgeber bei Zahlung auf die Anrechenbarkeit hingewiesen haben.

Ebenso weisen wir darauf hin, dass es selbstverständlich im freien Ermessen eines jeden Unternehmens liegt, diese Empfehlung umzusetzen und den passenden Zeitpunkt hierfür zu wählen. Auch steht es Ihnen frei, für die Löhne und Gehälter einen anderen Zeitpunkt zu wählen als für die Ausbildungsvergütungen.

Diese Empfehlung gilt selbstverständlich vorbehaltlich eines Tarifabschlusses, der in unserem oder einem der anderen Tarifgebiete erzielt wird. Daher empfehlen wir für die Umsetzung in den Unternehmen, zum einen in der Kommunikation mit der Belegschaft auf diesen Vorbehalt hinzuweisen und zum anderen auch die technische Umsetzung für die Entgeltabrechnung erst so spät wie möglich anzugehen.