Beendigung der Gespräche zu einer neuen betrieblichen Altersvorsorge

Der Tarifabschluss 2024 sah vor, eine neue tarifliche Altersvorsorge zu entwickeln. Diese sollte auf eine sichere, ertragsreiche und kostengünstige Grundlage gestellt werden unter der Bedingung, alle versicherungstechnischen und sonstigen Finanzrisiken auf eine unabhängige Versorgungseinrichtung zu verlagern. Sie sollte zudem die Möglichkeit bieten, weitere Entgeltbestandteile für die Altersvorsorge einzusetzen. Dieses Projekt sollte bis zum 30. April 2024 abgeschlossen sein.

Alternativ waren die Möglichkeiten einer Fristverlängerung sowie einer Beendigung des Projekts vorgesehen. Für den letztgenannten Fall war bereits vereinbart, dass die Löhne und Gehälter ab Mai 2025 um ein weiteres Prozent angehoben werden und der Arbeitgeberbeitrag zur tariflichen bAV um € 120,00 p. a. angehoben wird.

Für die Arbeit an der neuen bAV ist eine Projektgruppe eingerichtet worden, die sich aus Vertretern der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberseite, jeweils aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, zusammengesetzt hat. Diese Projektgruppe hat intensiv daran gearbeitet, eine neue bAV zu entwickeln. Dabei war es stets Ziel der Arbeitgebervertreter, eine für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels optimal passende Lösung zu finden. Dazu wurde u. a. eine Unternehmensbefragung durchgeführt. Wir danken ausdrücklich allen Unternehmen, die sich hieran beteiligt haben!

Die Gespräche konnten jedoch nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zu einem Ergebnis geführt werden. Die Projektgruppe hat daher entschieden, sie zu beenden und auch keine Fristverlängerung zu vereinbaren. Dies geschah maßgeblich aus zwei Gründen:

Zum einen aus der Besorgnis, auch innerhalb der nächsten 12 Monate kein Ergebnis unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und finanztechnischen Auflagen zu finden und zum anderen, um die Beschäftigten in den Betrieben nicht länger auf eine Erhöhung ihrer Entgelte warten zu lassen.

Die Entwicklung einer neuen bAV stellt ein komplexes Großprojekt dar, insbesondere angesichts seiner langfristigen Auswirkungen. Hierfür muss eine optimale Lösung für Arbeitgeber und Beschäftigte gefunden werden – dies hat Vorrang vor unter Zeitdruck entstandenen Ergebnissen. Zudem hat die vorzeitige Neuwahl des Bundestages neue Unsicherheit über mögliche neue gesetzliche Regelungen zur bAV und zu flexiblen Altersübergängen mit sich gebracht.

Damit greift die Regelung aus dem Tarifergebnis, dass die Tarifentgelte ab Mai 2025 nicht um 2,0 %, sondern insgesamt um 3,0 % erhöht werden und der Arbeitgeberbeitrag in dem bestehenden Tarifvertrag über die tarifliche Altersvorsorge um € 120,00 p. a. erhöht wird.