Arbeitgeberangebot unter Bedingungen

In Oberding hat heute die erste Verhandlungsrunde für die Lohn- und Gehaltstarifverträge im bayerischen genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel stattgefunden. In sachlicher Atmosphäre begründete ver.di zunächst die gestellten Forderungen nach einer 13 %igen Lohn- und Gehaltserhöhung, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um pauschal € 250,00 sowie einer Laufzeit bis zum 30.04.2024. Die Forderungen aus der Tarifrunde 2021 und 2022 wurden erneut gestellt, da bis heute kein Tarifabschluss erzielt werden konnte. Neben der Inflation wurden das geringe Rentenniveau und Nachholbedarfe aus der Vergangenheit zur Begründung angeführt.

Die Arbeitgeberseite machte zunächst deutlich, dass eine erfolgreiche Tarifrunde 2023/2024 nur dann möglich sei, wenn das Tarifjahr 2021/2022 auf Basis der Verbandsempfehlungen nachtarifiert würde. Nur eine solche Tarifierung könne Grundlage des diesjährigen Tarifabschlusses sein. Im Übrigen wies die Arbeitgeberseite die Forderungen als unangemessen und für die Unternehmen nicht leistbar zurück. Unter Heranziehung wirtschaftlicher Rahmendaten aus dem Großhandel wurden unter anderem der hohe Kostendruck und die durchschnittlich nur um 0,5 % gestiegenen realen Umsätze thematisiert. Damit wurde aufgezeigt, dass ein nur sehr begrenzter Verteilungsspielraum vorhanden sei. Die Arbeitgeber seien sich bewusst, dass die Belegschaften schnell unterstützt werden müssten. Allerdings seien weder die Inflation, noch die sonstigen Begründungen der Gewerkschaft geeignet, eine derart hohe Forderung zu rechtfertigen.

Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können, unterbreiteten die Arbeitgeber im Verlauf der Verhandlungen dann ein Angebot, welches ausdrücklich unter der Bedingung abgegeben wurde, dass eine Nachzeichnung des bundesweiten Tarifabschlusses für den Groß- und Außenhandel 2021 auch für den genossenschaftlichen Großhandel in Bayern erfolgt:

  • Laufzeit des Abschlusses bis 30.04.2025 (25 Monate)
  • Zum Ausgleich für die gestiegenen Verbraucherpreise wird von der Möglichkeit zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) wie folgt Gebrauch gemacht:
    • In dem Monat, der auf den Tarifabschluss folgt, erhalten Vollzeitmitarbeiter eine IAP in Höhe von € 800,00.
    • Zum 01.06.2024 erhalten Vollzeitmitarbeiter eine IAP in Höhe von € 600,00, 
      Auszubildende erhalten jeweils 50 % der beiden IAP-Zahlungen, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig.
    • Soweit Arbeitgeber eine IAP bereits geleistet haben, kann diese angerechnet werden.
  • Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden wie folgt angehoben:
    • zum 01.11.2023 um 3,8 %
    • zum 01.09.2024 um 2,4 %

Die Arbeitnehmerseite hat dieses Angebot als strukturell und inhaltlich nicht akzeptabel zurückgewiesen und nochmals betont, dass für sie lediglich ein Tarifabschluss bis längstens zum 30.04.2024 in Betracht komme.

Die Verhandlungen wurden sodann unterbrochen und werden am 30.05.2023 fortgesetzt.