Das Bundesarbeitsgericht hat – mit Urteil vom 25. März 2026, 5 AZR 108/25 – eine grundsätzliche Entscheidung zur Wirksamkeit von Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen getroffen. Der Fünfte Senat befasste sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber berechtigt ist, einen Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen.