Mitgliedschaft lohnt sich!
Wir vertreten Ihre Interessen als Arbeitgeber. Wir sind in allen arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Fragen für Sie persönlich da, auch vor Ort, bei Ihnen.
In bankaufsichtsrechtlichen Fragen, die das Arbeits- oder Dienstverhältnis betreffen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen bis hin zur Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen beraten wir Sie zeitnah und praxistauglich. Wir nehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die anwaltliche Prozessvertretung für Sie wahr.
“Members only”
Unser komplettes Dienstleistungs- und Beratungsangebot können Sie nur als Mitglied in Anspruch nehmen.
Beratungsleistungen: “all inclusiv”
Im Mitgliedsbeitrag sind alle unsere Beratungsleistungen, Tarifarbeit, Mitgliederinformationen und Formularbereitstellung enthalten. Als Mitglied zahlen Sie hierfür keine zusätzlichen Honorare.
Nur die Vertretung bei Gerichtsverfahren, sonstigen rechtsförmlichen Verfahren und Dienstvertragsangelegenheiten sowie die Teilnahme an Schulungen werden nach dem Prinzip der Inanspruchnahme gesondert zu speziellen Mitgliederkonditionen berechnet. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich prozentual nach der vom Unternehmen gezahlten Jahreslohn- und -gehaltssumme. In wenigen Ausnahmefällen können auch Sondervereinbarungen getroffen werden.
Tarifbindung: “on demand”
Wir bieten unseren Mitgliedern – je nach Zugehörigkeit GenoAGV oder GenoAGV Großhandel – eine branchenbezogene Tarifbindung. Die Tarifbindung entsteht jedoch nicht, wenn in Abhängigkeit zur jeweiligen Verbandszugehörigkeit eine Tarifträgerschaft für die Branche nicht besteht oder Sie ausdrücklich die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wählen. Auf Wunsch unserer Mitglieder schließen wir auch Haustarifverträge ab.
In allen Regionen, für alle Branchen
Auch wenn sich unser Verbandsgebiet historisch auf den Süden Deutschlands bezogen hat, sind unsere Verbandsgrenzen keineswegs mehr starr. Bereits durch Fusionen haben wir auch Mitglieder in anderen Bundesländern in fast allen Branchen. Eine Mitgliedschaft steht allen Unternehmen in der Rechtsform einer Genossenschaft, vorwiegend Kredit-, Waren-, Milch- und Großhandelsgenossenschaften offen. Aber auch sonstige Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Umfeld mit anderer Rechtsform sind willkommen.
Wir vertreten unsere Mitgliedsunternehmen vor den Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet.
Mitglied beim GenoAGV werden!
Wenn wir Sie von unserem Dienstleistungs- und Beratungsangebot überzeugt haben oder Sie noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.