Altersteilzeit und andere Vorruhestandsmodelle werden angesichts steigender Regelaltersgrenzen nach wie vor nachgefragt und bieten Möglichkeiten für eine langfristige Personalplanung.
Zeitwertkonten bzw. Wertguthabenvereinbarungen sind flexible Gestaltungsinstrumente für Arbeitszeitsysteme und Work-Life-Balance der Mitarbeiter. Die Veranstaltung erläutert die verschiedenen Formen und Voraussetzungen von Wertguthabenmodellen anhand von Praxisbeispielen. Weiterhin werden die Gestaltungsmöglichkeiten für Altersteilzeitregelungen und Vorruhestandsmodelle aufgezeigt und deren Inhalte sowie Chancen und Risiken für die Vertragsparteien erläutert. Die im Zusammenhang mit Vorruhestand und Altersteilzeit entstehenden Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung runden die Thematik ab.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Themenschwerpunkte:
1. Zeitwertkonten
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
- Beispielhafte tarifvertragliche Grundlagen
- Abgrenzung zu anderen Arbeitszeitkonten
- Vor- und Nachteile von Wertguthaben
- Gestaltungsempfehlungen für betriebliche Gestaltung
2. Altersteilzeit
- Voraussetzungen für Altersteilzeit
- Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen
- Krankheit während der Altersteilzeit und Reaktionsmöglichkeiten
- Störfallkonstellationen
3. Vorruhestand
- Begriff / Gestaltungsformen
- Vorruhestand und gesetzliche Rentenversicherung
- Vorruhestandsregelungen
- Steuerliche Behandlung von Leistungen im Vorruhestand
4. Betriebliche Altersversorgung
- Überblick / Gestaltungsmöglichkeiten
- Auswirkungen von Altersteilzeit und Vorruhestand auf die betriebliche Altersversorgung
Ihre Referenten:
Christoph Fauser-Leiensetter – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Andreas Blatt – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 25.09.2026
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.
