Die rechtssichere Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen ist ein dauerhaft gefragtes und komplexes Thema in der arbeitsrechtlichen Praxis, insbesondere seit auch Arbeitsverträge einer AGB-Kontrolle unterliegen. Eine Fülle gerichtlicher Entscheidungen regeln die Details, die Sie kennen müssen, um die rechtlichen Gestaltungs- und Flexibilisierungsspielräume aktiv zu nutzen und zugleich mögliche arbeitsrechtliche Risiken minimieren zu können.
Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeits- und Aufhebungsverträgen aufzuzeigen und rechtssichere Formulierungen zu vermitteln, so dass möglichen Streitigkeiten weitestgehend die Basis entzogen wird.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche.
Themenschwerpunkte:
1. Form, regelmäßiger Inhalt und Funktion von Arbeitsverträgen
2. Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle (§§ 305-310 BGB)
3. Mitbestimmung oder Informationsrechte des Betriebsrats?
4. Einzelne Vertragsklauseln anhand einschlägiger Rechtsprechung, u. a.
- Tätigkeitsbeschreibung und Versetzungsklauseln
- Auflösende Bedingungen
- Ausschlussfristen
- Vertragsstrafenklauseln und Rückzahlungsverpflichtung
- Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln
- Abgeltungsregelungen bezüglich Mehrarbeit
- Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge
- Freistellungsklauseln
- Altersgrenzenklauseln
- Klauseln bezüglich Kündigungsfristen
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Schriftformklauseln
5. Besondere Vertragsarten, u. a.
- Befristete Arbeitsverträge und Probezeitgestaltung
- Teilzeitarbeitsverträge
- Dienstwagenregelungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Ihre Referenten:
Marcus-A. Baumann – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Florian Krug – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 30.04.2026
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.
