SPEZIELL FÜR BETRIEBSRÄTE: Neuerungen im Arbeitsrecht 2026

Infoveranstaltung
24.11.2026
13:00 - 16:30 Uhr


Veranstaltungsort

LOOK21
Türlenstraße 2
70191 Stuttgart

Seminargebühren netto: Mitglieder € 180,-
Nicht-Mitglieder € 240,-

Jetzt anmelden

Seit Jahrzehnten schulen wir die Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Darüber hinaus kooperieren wir mit verschiedenen Genossenschaftsakademien und stellen unsere Rechtsanwälte, Arbeitsrechtsexperten und Fachanwälte für Arbeitsrecht als Referenten. In diesem Rahmen führen wir bereits seit über 40 Jahren Schulungen auch für Betriebsräte durch.
In dieser Veranstaltung werden neue Entwicklungen im Arbeitsrecht sowohl aufgrund von Gesetzesänderungen wie auch der Rechtsprechung dargestellt. Hierbei wird der Schwerpunkt bei den praxisrelevanten Auswirkungen liegen.

Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder

Themenschwerpunkte:

1. Gesetzliche Entwicklungen

  • Rentnerbeschäftigung nach neuer Gesetzeslage
  • Bezugsmöglichkeiten einer Aktivrente
  • Minijob – Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht
  • Informationspflicht bei Anwerbung von Drittstaatsangehörigen 
  • Bestellung Sicherheitsbeauftragter

2. Neue Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht

  • DS-GVO im Bewerbungsverfahren: Vertragsangebot an falschen Bewerber kann teuer werden (BGH)
  • Schadenersatzanspruch wegen nicht oder zu spät vorgenommener Zielvereinbarung (LAG Niedersachsen, BAG)
  • Erfolgsaussichten einer fristlosen Kündigung nach sexueller Belästigung (ArbG Heilbronn, LAG Bremen)
  • Unverhältnismäßigkeit der Kündigung bei nicht verständlicher Information zum BEM (LAG Köln)
  • Direktionsrecht: Keine wirksame Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit bei erheblicher Reduzierung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs (LAG Niedersachsen) 
  • Außerordentliche Kündigung – Tatkündigung versus Verdachtskündigung (LAG Mecklenburg-Vorpommern)
  • Kündigung aufgrund beleidigender Äußerungen gegenüber Vorgesetzten (LAG Düsseldorf)
  • Elternzeit in Etappen – Kündigungsschutz (BAG)
  • Arbeitnehmer im Urlaub –  Kündigungserklärungsfrist (BAG)
  • Zeugnisanspruch bei Vorformulierungsanspruch durch Arbeitnehmer im Prozessvergleich (BAG)
  • Annahmeverzugslohn – Auskunftsanspruch Arbeitgeber (BAG)
  • Einwurf-Einschreiben – Kein Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang (BAG)
  • Freistellungsphase Altersteilzeit – Anspruch auf Urlaubsabgeltung (LAG Köln)

3. Neue Entscheidungen zum Kollektivarbeitsrecht

  • Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG – Mitteilung durch einfaches Betriebsratsmitglied (LAG Mecklenburg-Vorpommern)
  • Verstoß gegen Schweigepflicht – Unverschlüsselte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (VG Düsseldorf)

Ihre Referentinnen:
Anika Luz - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Amelie Endlich - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Anmeldeschluss ist der 30.10.2026
 
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.

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GenoAGV

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24.11.2026
13:00 - 16:30 Uhr


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Seminargebühren netto: Mitglieder € 180,-
Nicht-Mitglieder € 240,-

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  • pdf GenoAGV - AGB - Hinweise und Teilnahmebedingungen
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