Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Betrieb. Die betriebliche Mitbestimmung hat eine hohe Bedeutung im täglichen betrieblichen Miteinander, gleichzeitig bietet sie in vielen arbeitsrechtlichen Bereichen eine rechtssichere Gestaltungsmöglichkeit. Fundierte Kenntnisse über die Betriebsverfassung sind daher für jeden Betriebsrat unerlässlich.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts in kompakter und praxisnaher Form. Unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung anhand von vielen Fallkonstellationen und Beispielen gibt es einen Überblick, was in der betrieblichen Praxis von Bedeutung ist und wie sich innerbetriebliche Schwierigkeiten vermeiden bzw. lösen lassen. Darüber hinaus beinhaltet das Arbeitsrecht eine große Anzahl von Regelungen und Gesetzen, die für ein Arbeitsverhältnis von der Anbahnung bis zum Ende beachtet werden müssen. Viele Beteiligungsrechte des Betriebsrats beziehen sich auf Maßnahmen des Individualarbeitsrechts wie z. B. Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Daher ist auch die Kenntnis der Grundlagen des Individualarbeitsrechts für jedes Betriebsratsmitglied ebenso erforderlich.
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder
Themenschwerpunkte:
Teil III: Individualarbeitsrecht
- Begriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Begründung und Gestaltung des Arbeitsverhältnisses, Abgrenzung zu anderen Vertragsformen
- Recht und Pflicht zur Arbeit
- Arbeitszeitrecht
- Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung
- Urlaubsrecht und andere Befreiungstatbestände
- Nebentätigkeit, Konkurrenzverbot
- Mutterschutz- und Elternzeit: Rechtliche und praktische Probleme
- Teilzeitarbeit
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Voraussetzungen einer Kündigung
- Geltung des Kündigungsschutzgesetzes
- Sonderkündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
Ihre Referenten:
Anika Luz - Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Marcus-A. Baumann – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 29.05.2026
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.
