Nach Auffassung der Europäischen Union braucht es effektive Gesetzte, um die unionsweite Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Mit Wirkung zum 06.06.2023 ist deshalb die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben der Richtlinie bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung wird in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach durch eine Überarbeitung des bestehenden EntgTranspG geschehen. Ein Referentenentwurf des zuständigen Familienministeriums ist für Ende 2025 vorgesehen.
Die Umsetzung wird deutlich erweiterte Auskunftsansprüche, Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung mit sich bringen. Dabei ist auch von großer Bedeutung, inwieweit tarifvertragliche Regelungen (noch) privilegiert sind, oder ob es spezifischer analytischer Verfahren für die Feststellung gleichwertiger Arbeiten bedarf. Speziell für Genossenschaftsbanken werden wir die voraussichtlichen Umsetzungserfordernisse beleuchten sowie Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.
Zielgruppe:
Vorstände, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Ihr Referent:
Christoph Fauser-Leiensetter – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 22.01.2026
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V.
