Kranke bzw. arbeitsunfähige Arbeitnehmer verursachen in Unternehmen häufig vielfältige Problemstellungen, angefangen bei den Pflichten zur Krankmeldung, der Durchführungsobliegenheit eines BEM bis hin zur Frage, wann und wie ein Arbeitnehmer wegen häufiger oder auch langandauernder Krankheit gekündigt werden kann. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten werden dargelegt und mit den Teilnehmern diskutiert. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung konkrete Lösungswege für die tägliche betriebliche Praxis aufzuzeigen.
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Themenschwerpunkte:
1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitsverhinderung durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Fortsetzungserkrankung
- Einheit des Verhinderungsfalls
- Monokausalität
- Beweiswert der AU-Bescheinigung
- Forderungsübergang bei Dritthaftung
2. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
3. Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
4. Besondere Pflichten bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
5. Krankheitsbedingte Kündigung
- Negative Prognose
- Betriebliche Belastungen
- Interessenabwägung
- Beweislastverteilung/Prozessuales
- Beteiligung des Betriebsrats
- Besonderheiten bei Schwerbehinderung / Gleichstellung
6. Krankheit und Urlaub/Freistellung
Ihre Referenten:
Amelie Endlich – Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Marcus-A. Baumann – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 09.01.2026
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.
