Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Die betriebliche Mitbestimmung hat eine hohe Bedeutung im täglichen betrieblichen Miteinander, gleichzeitig bietet sie in vielen arbeitsrechtlichen Bereichen eine rechtssichere Gestaltungsmöglichkeit. Fundierte Kenntnisse über die Betriebsverfassung sind daher in jedem Betrieb auf Arbeitgeberseite unerlässlich. Dieses Webseminar vermittelt die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts bezüglich der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten in kompakter Form.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Themenschwerpunkte:
1. Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Bei der Personalplanung
- Bei Stellenausschreibungen
- Bei der Erstellung von Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien
2. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
- Begriffsdefinition
- Zustimmungsverweigerungsgründe
- Verfahren bei der Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat
3. Betriebsratsanshörungen vor Kündigungen
- Form / Zeitpunkt / Fristen
- Stellungnahme des Betriebsrats und deren Bedeutung
- Inhalt der Anhörung
Ihre Referentin:
Anika Luz – Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 30.01.2026
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