Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Die betriebliche Mitbestimmung hat eine hohe Bedeutung im täglichen betrieblichen Miteinander, gleichzeitig bietet sie in vielen arbeitsrechtlichen Bereichen eine rechtssichere Gestaltungsmöglichkeit. Fundierte Kenntnisse über die Betriebsverfassung sind daher in jedem Betrieb auf Arbeitgeberseite unerlässlich. Dieses Webseminar vermittelt die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts bezüglich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten in kompakter Form.
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche
Themenschwerpunkte:
1. Kernbereich der berieblichen Mitbestimmung
- Einzelfall vs. kollektiver Bezug
Unterscheidung zwischen „ob“ und „wie“ bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Regelungsspielraum eröffnet
2. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG
- Ordnungs- vs. Arbeitsverhalten
- Arbeitszeitregelungen
- Überstunden und Kurzarbeit
- Urlaubsregelungen
- Einsatz technischer Einrichtungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Sozialeinrichtungen
- Betriebliche Lohngestaltung
- Mobiles Arbeiten
Ihr Referent:
Marcus-A. Baumann – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 30.01.2026
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