Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat finden im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2026 statt. Die rechtlichen und tatsächlichen Fragen rund um die Durchführung der Betriebsratswahl rücken damit alle vier Jahre in den Fokus der Betriebsräte und Wahlvorstände. Die Wahlvorschriften sind teilweise sehr komplex, Fehler können gegebenenfalls zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Wahl führen. Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze der Betriebsratswahl sowie den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Zielgruppe:
Betriebsräte und Wahlvorstände, die mit der Durchführung der Betriebsratswahlen betraut sind
Themenschwerpunkte:
1. Wahlverfahren
2. Zeitraum der Wahl
3. Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats
4. Größe des Betriebsrats
5. Zusammensetzung des Betriebsrats
- Minderheitengeschlecht
- Zwingende Berücksichtigung
- Berechnung
6. Wahlrecht
- Aktives/passives Wahlrecht
- Listen- oder Persönlichkeitswahl
7. Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Wahlvorstand, Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
- Stützunterschriften
- Stimmabgabe und -auszählung
- Feststellung des Wahlergebnisses, Bekanntmachung der Gewählten
- Schutz der Wahl, Kosten der Wahl
- Mängel des Wahlverfahrens
- Wahlanfechtung
- Einstweiliger Rechtsschutz
8. Nach der Wahl, Konstituierende Sitzung des Betriebsrats
9. Sonderkündigungsschutz für Wahlvorstand und Wahlkandidaten
Ihre Referenten:
Anika Luz – Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Marcus-A. Baumann – Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anmeldeschluss ist der 14.11.2025
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Veranstaltungsbedingungen des GenoAGV Genossenschaftlicher Arbeitgeberverband e. V. sowie der Tagungsstätte.
